ERKLÄRUNG MENSCHENRECHTE

MENSCHENRECHTE ALS VERBINDLICHER BESTANDTEIL UNSERER UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Wir halten die unverhandelbaren Menschrechte ein. Wir übernehmen Verantwortung gegenüber
unseren Mitarbeitenden und der Gesellschaft.

UNSERE VERANTWORTUNG

Unsere Verantwortung umfasst sowohl unsere eigene Geschäftstätigkeit, als auch die unserer
Partner. Dabei berücksichtigen wir u. a.:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  •  UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
  •  Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Prinzipien des UN-Global Compact
  • Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland


Unser Kodex ist dabei die verpflichtende Richtlinie unseres Handelns. Wir unterstützen unsere
Mitarbeitenden dabei, verantwortlich und integer zu handeln

STANDARDS

Wir gehen davon aus, dass unsere Geschäftspartner in der EU genauso agieren und wir hier deshalb keine aktive Nachforschung betreiben. Für nicht-EU-Partner verpflichten wir unsere Geschäftspartner zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards mithilfe unserer Partnerrichtline. Sie definiert Mindestanforderungen an Sozial- und Umweltstandards.
Diese betreffen vor allem:

  •  Keine Kinderarbeit
  •  Angemessene Löhne und Sozialleistungen
  •  Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten
  • Keine moderne Sklaverei
  •  Etische Rekrutierung
  • Vereinigungsfreiheit
  •  Nichtdiskriminierung und Belästigung
  •  Wahrung und Achtung der Frauenrechte
  • Wahrung der Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
  •  Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
  •  Land-, Wald- und Wasserrechte sowie Zwangsräumung


Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist weiterhin Teil des Compliance- und Risikomanagementsystems. Interne Richtlinien und SOPs ergänzen und vervollständigen die ganzheitliche Herangehensweise und die Verantwortlichkeiten. Mithilfe von internen Schulungen sowie internen Audits wird die Wirksamkeit unserer Richtlinien und Prozesse kontrolliert.

OMBUNDSPERSON

Auf Verdachtsfälle oder Beschwerden können Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte auf unterschiedliche Kanälen hinweisen, z. B. unserem Ombudsmann. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und nachverfolgt. Dabei kann der Hinweisgeber anonym bleiben.